„Ansehen und Stand im besten Sinne vertreten, erhalten und entwickeln."


Aufgaben & Struktur des Senates der KG Kölsche Grielächer

Obwohl zur Römerzeit ein Senat stets als „Rat der Ältesten“ bezeichnet wurde, war die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in einem solchen Gremium die Bekleidung der Quästur und somit ein Mindestalter von nur 30 Jahren. Sicher ist dies auch ein Grund dafür, dass im heutigen Europäischen Parlament die Quästoren, die beratenden Mitglieder im Präsidium und auch die Senatoren in Kölner Karnevalsgesellschaften in der Regel ein Alter oberhalb dieser Grenze aufweisen. Dieser Historie entsprechend setzt sich heute auch der Senat der KG Kölsche Grielächer aus gestandenen Herren ab 40 Jahren aus unterschiedlichsten Berufsgruppen zusammen, die innerhalb der KG annähernd hierarchielos eine feste Gemeinschaft bilden. Aber natürlich geht es auch bei uns nicht gänzlich ohne formellen Rahmen. Alle seine Angelegenheiten führt der Senat gemäß Satzung in alleiniger Verantwortung, wobei die Wahrung des Gesellschaftsinteresses natürlich stets an oberster Stelle steht

Die Gesellschaftssatzung der KG Kölsche Grielächer.

  • Alle Senatoren sind zunächst ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
  • Darüber hinaus führt der Senat alle seine Aktivitäten und finanziellen Angelegenheiten selbstständig stets unter Wahrung des Gesellschaftsinteresses.
  • Der Senat hat einen eigenen Vorstand, bestehend aus: Senatspräsident, Vizepräsident, Geschäftsführer und Schatzmeister.
  • Der Vorstand wird von allen Senatoren für jeweils fünf Jahre gewählt
  • Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu Gunsten der Senatskasse erhoben. Die Senatskasse wird vom Senatsschatzmeister verwaltet.
  • Auf Vorschlag des Senatsvorstandes werden neue Senatsmitglieder nach einer einjährigen Ballotagezeit (aus „dringenden karnevalistischen Gründen“ halbjährig) vom Gesellschaftspräsidenten „offiziell“ zu Senatoren ernannt
  • Für neue Senatsmitglieder wird neben dem jährlichen Senatsbeitrag ein einmaliger Aufnahmebeitrag erhoben.
  • Vornehmste Aufgabe des Senates ist es, allen Mitgliedern der KG Kölsche Grielächer mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Er trägt dazu bei, das Ansehen der KG in der Öffentlichkeit, insbesondere im Karneval, im besten Sinne zu vertreten, zu er halten und zu entwickeln. Darüber hinaus versteht es sich von selbst, dass der Senat die Gesellschaft bei verschiedensten Anlässen finanziell oder auch materiell unterstützt.
Das verbindende Element zwischen den Gesellschaftsmitgliedern und Senatoren in unserer Familiengesellschaft ist jedoch nicht die (durchaus notwendige) Satzung, sondern der Freundschaftsgedanke.
Die Veranstaltungen des Grielächer Senats.

Wie alle namhaften Kölner Traditionsgesellschaften hat auch die KG Kölsche Grielächer vun 1927 e.V. einen Senat von 25-30 gestandenen Freunden des karnevalistischen Frohsinns, die das Herz auf dem rechten Fleck haben. Sie sind fester Bestandteil der „Grielächerfamilisch“ und pflegen in freundschaftlicher Verbundenheit und Kameradschaft mit allen Teilen der Gesellschaft unser kölsches Brauchtum im ursprünglichem Sinne.
v.l.: Senatsschatzmeister Dr. Knut Schacht, Senatsvizepräsident Klaus Herrmann, Senatspräsident Helmuth Schmitz, Senatsgeschäftsführer Horst Eicher
Senatspräsidenten der Kölsche Grielächer
1982-1983

Emil Koch

1983-1989

Jakob Sauer

1989-2007

Dr. Jürgen Eltze

2007-2017

Jürgen Schmitz-Axe

seit 2017

Helmuth Schmitz

Noch Fragen zum Senat der Kölsche Grielächer e.V.?

Nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu uns auf oder sprechen Sie einen unserer Senatoren auf einer Sitzung an. Sie erkennen uns einfach an den silbernen Kordeln an Mütze und Litewka.